top of page

Rücktrittserklärung

Der Verbraucher hat das Recht gemäß § 5 e KSchG, von Verträgen binnen sieben Werktagen, gerechnet ab dem Eingang der Warenlieferung beim Verbraucher oder ab dem Tag des Vertragsschlusses bei Dienstleistungsverträgen, zurückzutreten. Samstage zählen nicht als Werktage. Der Rücktritt muss keine Begründung enthalten und ist in Textform zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei der Übersendung der Ware als Datei auf elektronischen Wege. Daneben besteht das Rücktrittsrecht nicht bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Rücktrittsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rücktrittsrechts der Verbraucher.

Die Rücktrittserklärung erfolgt an: Dive Company, 1200 Wien - Jägerstrasse 23

Paketversandfertige Waren müssen vollständig, d.h. einschließlich aller Zubehörteile, Bedienungsanleitungen und originalverpackt, mindestens aber in einer geeigneten Transportverpackung zurückgesandt werden. Die Rücksendung erfolgt auf ihre Kosten. Wir gehen davon aus, dass Sie eine übliche Form der Rücksendung wählen, wie z.B. eine Standardpaketversendung über die Österreichische Post AG. Bei einem Warenwert von bis zu € 500,- erfolgt die Rücksendung auf Ihre Kosten; dies jedoch nur, wenn die gelieferte Ware, der bestellten Ware entspricht. Mit der fristgemäßen Ausübung Ihres Rücktrittsrechts wird der zwischen uns geschlossene Vertrag aufgelöst. Bereits erhaltene und erbrachte Leistungen sind zurückzugeben und zurückzuzahlen, gezogene Nutzungen sind herauszugeben. Sie dürfen die Ware in dem Maße prüfen, wie es in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Wir müssen Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie Wertersatz zu leisten haben, wenn Sie die Ware ganz oder Teilweise nicht zurückgewähren können oder wenn sich die Ware durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme verschlechtert hat. Wenn Sie die Zahlung eines Wertersatzes vermeiden möchten, sollten Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was den Wert der Ware beeinträchtigen könnte. Für Verschlechterungen ist z.B. dann Wertersatz zu leisten, wenn die Ware oder Zubehörteile beschädigt sind, wenn Teile der Ware fehlen oder unverhältnismäßig verunreinigt sind.

bottom of page